Die Europäische Union (EU ) ist ein Zusammenschluss demokratischer europäischer Länder, die sich der Wahrung des Friedens und dem Streben nach Wohlstand verschrieben haben.
Sie versteht sich nicht als ein neuer Staat, der an die Stelle bestehender Staaten tritt. Allerdings ist die Europäische Union auch mehr als alle sonstigen internationalen Organisationen. Die EU ist im Wortsinne einzigartig. Die Mitgliedstaaten der EU haben gemeinsame Organe eingerichtet. Teile ihrer einzelstaatlichen Souveränität haben sie diesen Organen übertragen, damit in bestimmten Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene demokratische Entscheidungen getroffen werden können. Diese Zusammenführung der Souveränität wird auch als "Europäische Integration" bezeichnet.
Historisch gesehen war die Entstehung der heutigen Europäischen Union die Folge des Zweiten Weltkriegs.
Der Gedanke der europäischen Integration sollte verhindern, dass Europa jemals wieder von Krieg und Zerstörung heimgesucht wird. In einer Rede am 9. Mai 1950 sprach sich Robert Schuman, damaliger französischer Außenminister, erstmals für diese Integration aus. Dieses Datum gilt als Geburtstag der heutigen EU und wird jährlich als Europatag gefeiert.
Das institutionelle System der EU besteht aus fünf Organen jeweils mit spezifischen Aufgaben:
Diese Organe werden durch sechs weitere wichtige Einrichtungen ergänzt:
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (vertritt die Standpunkte der organisierten Bürgergesellschaft in wirtschaftlichen und sozialen Belangen)
Außerdem umfasst das System verschiedene Einrichtungen und sonstige Stellen.
Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist wesentlich für die Europäische Union.
Alle Entscheidungen und alle Verfahren der EU beruhen auf den EG-Verträgen, die von allen EU-Ländern vereinbart wurden. Anfänglich bestand die EU aus nur sechs Ländern: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich kamen 1973 hinzu, Griechenland 1981, Spanien und Portugal 1986, Österreich, Finnland und Schweden 1995. Im Jahre 2004 wird dann mit weiteren 10 Ländern die umfangreichste Erweiterung in der Geschichte der EU erfolgen. In den ersten Jahren beschränkte sich die Zusammenarbeit hauptsächlich auf Handel und Wirtschaft. Heute jedoch befasst sich die EU auch mit vielen anderen Fragen, die sich unmittelbar auf unser tägliches Leben auswirken: z. B. Wahrung der Bürgerrechte, Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit; Schaffung von Arbeitsplätzen; Regionalentwicklung; Umweltschutz ; und eine diskriminierungsfreie Globalisierung.
Die Europäische Union hat ein halbes Jahrhundert für Stabilität, Frieden und Wohlstand gesorgt.
Sie hat dazu beigetragen, den Lebensstandard zu heben,einen gemeinsamen europäischen Markt geschaffen, die gemeinsame europäische Währung, den Euro eingeführt und der Stimme Europas in der Welt stärkeres Gewicht verliehen.
Einheit in der Vielfalt
Europa ist ein Kontinent mit vielen unterschiedlichen Traditionen und Sprachen, aber auch mit gemeinsamen Werten. Die EU verteidigt diese Werte. Sie fördert die Zusammenarbeit der Völker Europas, indem sie die Einheit unter Wahrung der Vielfalt stärkt und sicherstellt, dass Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden. In unserer zunehmend durch globale Verflechtungen gekennzeichneten Welt des 21. Jahrhunderts wird es für jeden europäischen Bürger immer unumgänglicher, mit Menschen aus anderen Ländern im Geist der Aufgeschlossenheit, Toleranz und Solidarität zusammenzuarbeiten.
Die Anfänge: Krieg und Frieden
Jahrhundertelang war Europa regelmäßig Schauplatz blutiger Auseinandersetzungen. Allein zwischen 1870 und 1945 führten Frankreich und Deutschland dreimal Krieg gegeneinander, mit schrecklichen Verlusten. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangten europäische Staatsmänner zu der Überzeugung, dass die wirtschaftliche und politische Einigung Europas die einzige Möglichkeit zur Sicherung eines dauerhaften Friedens zwischen ihren Ländern sei. 1950 schlug der französische Außenminister Robert Schuman die Integration der westeuropäischen Kohle- und Stahlindustrie vor. 1951 gründeten Belgien, Deutschland, Luxemburg, Frankreich, Italien und die Niederlande die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die Befugnis, Entscheidungen über die Kohle- und Stahlindustrie in diesen Ländern zu fällen, hatte ein unabhängiges übernationales Gremium, die so genannte "Hohe Behörde". Ihr erster Präsident war Jean Monnet.
Von den drei Gemeinschaften zur Europäischen Union
Die EGKS war ein derartiger Erfolg, dass ihre sechs Gründungsmitglieder nach wenigen Jahren übereinkamen, eine Integration weiterer Bereiche ihrer Wirtschaft vorzunehmen. 1957 unterzeichneten sie den Vertrag von Rom und gründeten damit die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Ziel der Mitgliedstaaten war die Beseitigung von Handelshemmnissen und die Bildung eines "Gemeinsamen Marktes". 1967 wurden die Organe der drei Europäischen Gemeinschaften vereinigt. Seitdem gibt es eine gemeinsame Kommission und einen gemeinsamen Ministerrat sowie das Europäische Parlament. Ursprünglich wurden die Mitglieder des Europäischen Parlaments von den nationalen Parlamenten entsandt. Seit 1979 werden sie jedoch alle fünf Jahre direkt gewählt, was den Bürgern der Mitgliedstaaten ermöglicht, für den Kandidaten ihrer Wahl zu stimmen. Der Vertrag von Maastricht (1992) führte zu neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten - beispielsweise in der Verteidigungspolitik sowie im Bereich "Justiz und Inneres". Durch die Einbeziehung dieser intergouvernementalen Zusammenarbeit in das bestehende "Gemeinschaftssystem" begründete der Vertrag von Maastricht die Europäische Union (EU).
Integration bedeutet gemeinsame politische Maßnahmen
Die wirtschaftliche und politische Integration der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bedeutet, dass diese Länder in vielen Angelegenheiten gemeinsame Beschlüsse fassen müssen. So haben sie in äußerst unterschiedlichen Bereichen gemeinsame Politiken entwickelt, z.B. in den Bereichen Kultur, Verbraucherschutz, Wettbewerb, Umweltschutz, Energie, Verkehr und Handel. In den Anfangsjahren lag der Schwerpunkt auf einer gemeinsamen Handelspolitik für Kohle und Stahl sowie einer gemeinsamen Agrarpolitik. Mit der Zeit wurden entsprechend den Notwendigkeiten weitere Politikbereiche hinzugefügt. Wichtige politische Ziele wurden angesichts veränderter Umstände neu gefasst. So ist es beispielsweise nicht mehr das Ziel der Landwirtschaftspolitik, möglichst große Mengen preiswerter Nahrungsmittel zu produzieren, sondern Anbaumethoden zu fördern, die gesunde, hochwertige Erzeugnisse ergeben und die Umwelt schützen. Der Notwendigkeit des Umweltschutzes wird mittlerweile in einer Vielzahl von EU-Politikbereichen Rechnung getragen. Die Beziehungen der Europäischen Union zu der übrigen Welt sind ebenfalls immer wichtiger geworden. Die EU handelt mit anderen Ländern wichtige Handels- und Hilfsabkommen aus und entwickelt eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
Der Binnenmarkt: Abbau der Grenzen
Die Mitgliedstaaten benötigten einige Zeit, um alle Handelshemmnisse zu beseitigen und ihren "Gemeinsamen Markt" in einen wirklichen Binnenmarkt zu verwandeln, in dem der freie Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr gewährleistet ist. Der Binnenmarkt wurde formell Ende 1992 vollendet. Nach wie vor bleibt jedoch in einigen Bereichen noch viel zu tun, beispielsweise bei den Finanzdienstleistungen. In den 90er Jahren wurde es für die Menschen immer leichter, durch Europa zu reisen, da die Pass- und Zollkontrollen an den meisten EU-Binnengrenzen abgeschafft wurden. Eine Folge war die größere Mobilität der EU-Bürger. Seit 1987 haben beispielsweise mehr als eine Million junger Europäer mit Unterstützung der EU Studien im Ausland aufgenommen.
Die einheitliche Währung: der Euro in unseren Taschen
1992 beschloss die EU die Gründung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), was die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung unter der Aufsicht einer europäischen Zentralbank bedeutete. Die einheitliche Währung, der Euro, wurde am 1. Januar 2002 eingeführt. Euro-Banknoten und -Münzen ersetzten die nationalen Währungen in zwölf der fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Finnland).
Eine wachsende Familie
Die EU ist durch mehrere Beitrittswellen immer größer geworden. Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich traten 1973 bei, gefolgt von Griechenland 1981, Spanien und Portugal 1986 sowie Österreich, Finnland und Schweden 1995. Seit 2004 gehören die Länder Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien ebenfalls zur EU. Die jüngsten Mitglieder, Bulgarien und Rumänien, wurden am 01.01.2007 als neue Mitglieder der EU begrüßt. Auch die Türkei ist ein Beitrittskandidat.
Um sicherzustellen, dass die EU auch mit 25 oder mehr Mitgliedstaaten effizient funktionieren kann, muss ihr Beschlussfassungssystem neu organisiert werden. Deshalb wurden im Vertrag von Nizza neue Regeln für die Größe der EU-Organe und ihre Funktionsweise festgelegt. Dieser Vertrag trat am 1. Februar 2003 in Kraft.
Textquelle: http://europa.eu.int