Institutionen

Beschlussfassende Organe:

Europäisches Parlament

Die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt.

Aufgaben

Das Europäische Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:

  1. Gesetzgebungsfunktion
  2. Haushaltsfunktion
  3. Kontrolle

Die Gesetzgebungs- und Haushaltsfunktion teilt sich das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union. Gleichzeitig fungiert das Parlament als Kontrollorgan über die Gemeinschaftsorgane, insbesondere die Europäische Kommission.

Sitz

Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg, wo allmonatlich die Plenartagungen stattfinden. Die hierfür notwendigen Ausschuss- und Franktionsarbeiten werden in Brüssel bewältigt. In Luxemburg ist das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments angesiedelt.

Zusammensetzung

Derzeit sind 785 Abgeordnete im Parlament vertreten, die sich in 7 länderübergreifenden Fraktionen zusammengeschlossen haben. Zu erwähnen wären die Sozialdemokraten (PSE), Christdemokraten/Konservative (PPE-DE), Liberale (ELDR) und Grüne (Verts/ALE).

Arbeitsorganisation

Die Arbeitsorganisation läuft in zwei Stufen ab:

  1. Vorbereitung der Plenartagungen durch die Abgeordneten in den jeweiligen Ausschüssen des Parlaments
  2. Die Plenartagungen selbst, an denen die Abgeordneten teilnehmen und über die Vorschläge beraten

Rat der Europäischen Union

Auch kurz Rat oder Ministerrat genannt, ist der Rat der Europäischen Union mit das wichtigste Entscheidungsorgan. Er setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten auf Ministerebene zusammen. Geht es beispielsweise um auswärtige Angelegenheiten, tagen die jeweiligen Außenminister; geht es um Finanzen, die jeweiligen Finanzminister usw.

Aufgaben

Die wichtigsten Aufgaben des Ministerrats sind

  1. Gesetzgebung zusammen mit dem Europäischen Parlament
  2. Koordination der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten
  3. Festlegung des Haushaltsplans zusammen mit dem Europäischen Parlament
  4. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
  5. Koordination der Mitgliedsstaaten bei der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz

Die drei Pfeiler der Europäischen Union - die Europäische Gemeinschaften, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres - werden somit durch 1 Organ koordiniert und entschieden.

Sitz

Die Treffen der jeweiligen Minister finden regelmäßig in Brüssel statt - außer in den Monaten April, Juni und Oktober - da tagen die Minister in Luxemburg.

Arbeitsorganisation

Die einzelnen Mitgliedsstaaten unterhalten Ständige Vertretungen bei der Europäischen Union. Im Rahmen Ihrer regelmäßigen Ausschusstreffen bereiten die jeweiligen Botschafter die Sitzungen der Minister im Rat vor. Nationale Regierungsbeamte unterstützen die laufende Arbeit des Rats in Arbeitsgruppen. Neben dem Ratspräsident, der den Vorsitz der Tagungen führt, unterstützt das Generalsekretariat den Ministerrat bei der Formulierung, Ausarbeitung und Umsetzung politischer Entscheidungen. Das Amt des Generalsekretärs/Hohen Vertreters übt seit dem 18. Oktober 1999 Javier Solana aus.

Europäische Kommission

Das Allgemeininteresse der Europäischen Union wird durch die Europäische Kommission vertreten.

Aufgaben

Als 'Triebfeder' der Entscheidungsprozesse in der EU hat die Kommission eine Vielzahl von Aufgaben, insbesondere:

  1. Vorschlag neuer Gesetzestexte an das Parlament und den Rat
  2. Durchführung der Gemeinschaftspolitik
  3. Überwachung der Gesetzesbefolgung zusammen mit dem Gerichtshof
  4. Sprecher der Europäischen Union
  5. Aushandeln internationaler (völkerrechtlicher) Abkommen und Verträge

Sitz

Sitz der Europäischen Kommission ist Brüssel.

Zusammensetzung

Derzeit besteht die Kommission aus 27 Mitgliedern, davon 1 Präsident (José Manuel Barroso) und 2 Stellvertreter. Die Mitlgieder der Kommission werden von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen und dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt.

Arbeitsorganisation

Die Mitglieder der Kommission treten i.d.R. einmal wöchentlich (mittwochs) zusammen. Im Rahmen dieser Treffen werden politische Ausrichtungen der Kommission und der EU beraten und beschlossen.

Unterstützt werden die Kommissare bei ihrer Arbeit von einem administrativen Apparat, der wiederum in unterschiedliche Arbeitsorganisationen (Generalsekretaria, Juristischer Diens, Generaldirektionen u.s.w.) unterteilt ist.

Weitere Institutionen und Organe:

Gerichtshof

Der europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Aufgabe, bei der Anwendung der europäischen Verträge und bei der Einhaltung der Gesetzesvorschriften das Recht zu wahren. Hierbei arbeitet er eng zusammen mit der Europäischen Kommission.

Rechnungshof

Die wesentliche Aufgabe des Rechnungshofes besteht in der Kontrolle der Ein- und Ausgaben der Europäischen Union und deren Recht- und Ordnungsmäßigkeit. Gleichzeitig sorgt der Rechnungshof für ein effizientes Finanzengagement auf europäischer Ebene.

Bürgerbeauftragte

Fühlt sich ein Büger, eine Einrichtung oder Unternehmen der Europäischen Union von den Institutionen und Organen der Union nicht korrekt behandelt oder beispielsweise benachteiligt, so kann der Bürgerbeauftragte von der (natürlichen oder juristischen) Person angerufen werden.

Europäische Zentralbank

Die EZB mit Sitz in Frankfurt a.M. bestimmt die europäische Geldpolitik und sorgt für deren Ausführung. Sie führt Devisengeschäfte durch und überwacht das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme.

Europäische Investitionsbank

Als Finanzinstitution der Europäischen Union finanziert die EIB Investitionsvorhaben, insbesondere solche, die zu einer ausgewogenen Entwicklung der Union beitragen.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Die Interessen und Gesichtspunkte der Zivilgesellschaft in Wirtschafts- und Sozialangelegenheiten werden vor der Kommission, dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament von dem Wirtschafts- und Sozialausschuss vertreten. Dieser muss gehört werden und kann darüber hinaus Stellungnahmen abgeben zu Angelegenheiten, die ihm wichtig erscheinen.

Ausschuss der Regionen

Ähnlich wie der Wirtschafts- und Sozialausschuss muss auch der ADR vor den wichtigsten Institutionen und Organen der EU gehört werden. Hierbei widmet sich sein Interesse der Wahrung lokaler und regionaler Identitäten. Er nimmt Stellung zu Regionalpolitik, Umweltschutz oder Ausbildung.

Europarat

Der Europarat ist eine am 5. Mai 1949 gegründete und heute 47 Staaten umfassende europäische, internationale Organisation. Er ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. Seine Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor. «Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluß unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen......» Artikel 1 - Satzung des Europarates